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Von Minijob bis Essen - das ändert sich 2026

Zum Jahresbeginn sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten, die sich auf den Geldbeutel vieler Bürgerinnen und Bürger auswirken – hier ist ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale steigt für Pendlerinnen und Pendler auf 38 Cent pro Kilometer – und das bereits ab dem ersten Kilometer. Bislang galt der höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer. 

Umsatzsteuer: Gute Nachrichten für die Gastronomie – der Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants und bei Verpflegungsdienstleistungen (ohne Getränke) wurde dauerhaft von 19 auf sieben Prozent reduziert. Ob sich diese Senkung spürbar auf die Preise in Gaststätten auswirkt, bleibt abzuwarten.

Ehrenamt: Auch ehrenamtlich Engagierte profitieren. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro und die ebenfalls steuerfreie Ehrenamtspauschale auf 960 Euro pro Jahr. Zudem erhöht sich die Grenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Vereinen auf 50.000 Euro. 

Minijob: Seit Anfang Januar dürfen Minijobberinnen und Minijobber bis zu 603 Euro im Monat verdienen, bislang lag die Grenze bei 538 Euro. Grund dafür ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit können Beschäftigte künftig rund 43 Stunden pro Monat zum Mindestlohn arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten. 

Auto: Durch die höhere CO₂-Bepreisung verteuerten sich Benzin und Diesel seit Anfang des Jahres um bis zu drei Cent pro Liter. Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 in den Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Etwa zehn Millionen Versicherte sind zudem von geänderten Typklassen-Einstufungen in der Kfz-Versicherung betroffen. Rund sechs Millionen der Autohalter zahlen künftig höhere Beiträge, während andere von günstigeren Tarifen profitieren. Ein regelmäßiger Vergleich mit den Kfz-Versicherungstarifen der R+V-Versicherung kann sich daher lohnen.